Es
ist klar, dass die Armee – und noch mehr der Zivilschutz – in den kommenden
Jahren nicht mehr über genügend Dienstpflichtige verfügen wird
, um die
gesetzlich vorgesehenen Bestände zu gewährleisten. Die Armee hat erhebliche
Anstrengungen unternommen, um junge Bürgerinnen und Bürger anzuziehen und in
ihren Reihen zu halten, aber dies wird nicht ausreichen, um den Personalbestand
in den kommenden Jahren auf dem gewünschten Niveau zu halten. Daher ist eine
Weiterentwicklung des Wehrpflichtsystems unerlässlich. Im Hinblick auf eine
nachhaltige Sicherung der Bestände werden deshalb politische Überlegungen zu
grundlegenden Anpassungen des Dienstpflichtsystems
angestellt. Die Armee unternimmt alles, was in ihrer Macht
steht, um die Situation zu verbessern. Aus diesem Grund hat dieses Thema für
den CdA die oberste Priorität. Zunächst einmal läuft seit 2021 ein grosses
wissensc
haftliches Forschungsprojekt, um einerseits solide wissenschaftliche
Grundlagen zu schaffen und andererseits die Situation bis 2030 besser
einschätzen zu können. Zweitens wurden im Rahmen des
Schlussberichts WEA
verschiedene mittelfristige Massnahmen vorgeschlagen, um die Situation zu
verbessern.
Eingegangene Fragen zum Thema Alimentierung:
Der Steuerungsausschuss des Projektes BM 4.0 hat an seinen Sitzungen nach der Variantenprüfung folgende Entscheide betreffend dem Arbeitszeitmodell für BO (bis und mit LK 29) / BU / AmFD gefällt:
Die
FAQ zur revidierten Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der
besonderen Personalkategorie finden sich unter:
VPABP (admin.ch)
.
Eingegangene Fragen zum Thema Arbeitszeit
Sistierung der Militärschule
Im Verlauf der Arbeiten im Projekt BM 4.0 wurde im Zusammenhang
mit der Weiterentwicklung der Lehrgänge MILAK / ETH Zürich entschieden, die
Durchführung der Militärschule (MS) ab 2024 zu sistieren. Die Gründe für diesen
Entscheid sind vielfältig. Zunächst gilt es festzuhalten, dass die
Militärschule im Gegensatz zum Bachelor- und Diplomlehrgang nicht zu einem
national anerkannten Abschluss führt. Dies erschwert den Zugang zu zivilen wie
militärischen Weiterbildungen erheblich. Der fehlende akademische Qualifikationsnachweis
macht in vielen Weiterbildungslehrgängen in der Schweiz eine sogenannte
Sur-Dossier-Prüfung
notwendig, in welcher der Kandidat oder die Kandidatin seine Eignung nachweisen
muss. Der Erfolg einer solchen Zulassungsprüfung ist nicht im Vornherein sicher
und damit die Weiterbildung von Absolventen der Militärschule nur bedingt
planbar. Auch die militärische Weiterbildung im Ausland wird durch das fehlende
Grundstudium beeinträchtigt. Eine akademische Ausbildung ist für BO des
werteverwandten Auslands mittlerweile Standard und somit auch die Zulassung zu
militärischen Weiterbildungen vermehrt an akademische Voraussetzungen geknüpft,
über welche die Absolventen und Absolventinnen der Militärschule nicht
verfügen.
Zudem haben sich in den letzten Jahren bereits länger bestehende Probleme der
Militärschule akzentuiert: Einerseits wurde die Erreichung der Ausbildungsziele
speziell im Bereich der Sprachen immer schwieriger und anderseits gingen die
Klassengrössen kontinuierlich zurück, sodass in den letzten Jahrgängen mit
wenigen Ausnahmen nur noch 5-6 Anwärter die MS absolviert haben. Es gilt hierzu
hervorzuheben, dass aktuell etwa 45% der Schweizerbürger in den betreffenden
Jahrgängen eine Form der Matura (gymnasiale, Fach- oder Berufsmatura)
absolvieren und damit ein grosser Teil der für Kaderaufgaben in Frage kommenden
Wehrpflichtigen bereits über die Zugangsvoraussetzungen für den
Hochschulbereich verfügen. Eine Entwicklung, die direkte Auswirkungen auf die
Interessentenzahlen für die MS hat. Der Aufwand derart kleine Klassen zu
führen, ist unverhältnismässig hoch, weshalb im Verlaufe des Projektes BM 4.0
beschlossen wurde, die vorhandenen Kapazitäten in die Attraktivitätssteigerung
von BLG und DLG zu investieren, in welchen die grosse Mehrheit der angehenden
Berufsoffiziere ausgebildet werden. Damit aber auch in Zukunft Kandidaten und
Kandidatinnen mit einem Lehrabschluss die Ausbildung zum BO absolvieren können,
wird die Armee individuelle Unterstützungsmassnahmen ermöglichen.
Eingegangene Fragen zum Thema Ausbildung BO:
Weiterentwicklung BUSA
Obwohl Berufsunteroffizier umgangssprachlich als Beruf
verstanden wird und auch entsprechende Anforderungen, Auswahlverfahren und
Ausbildungen erfüllt werden müssen, wird der
Beruf im
Berufsverzeichnis
des SBFI nicht geführt. Dies hat seinen Grund darin, dass der
heutige Abschluss der BUSA nicht mit einem eigenen eidgenössischen Fachausweis
(Berufsprüfung) bzw. eidgenössischen Diplom (HFP) abgeschlossen wird bzw. kein
expliziter Bildungsgang HF ausgewiesen wird.
BU können heute nach Abschluss der BUSA den
Ausbilder/in mit eidg. FA
erl
angen
,
der im
Berufsverzeichnis eingetragen ist, dieser
Abschluss deckt aber nur einen Aspekt (Ausbildung) des Berufsbildes ab.
Der Steuerungsausschuss des Projektes Berufsmilitär 4.0 hat an
seiner 13. Sitzung vom 04. Mai 2023 deshalb entschieden, den
Grundausbildungslehrgang (GAL) BUSA zu einem Bildungsgang Höhere Fachschule
(HF)
weiterzuentwickeln. Geplant ist, dass die BUSA 2026 mit dem
Referenzlehrgang startet
.
Dies ermöglicht es
einerseits, dass die BU mit dem GAL über einen
anschlussfähigen Abschluss
verfügen und sich die BUSA auch in der Bildungslandschaft Schweiz als Höhere
Fachschule positionieren kann. Dadurch eröffnen sich auch weitere nationale und
internationale Kooperationsmöglichkeiten mit zivilen und militärischen
Bildungsinstitutionen.
Der
notwendige Rahmenlehrplan und das Curriculum werden nun durch die BUSA
erarbeitet und müssen anschliessend durch das Staatsekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation anerkannt werden (vgl.
Höhere Berufsbildung (admin.ch)
)
.
Teile des
(zukünftig
en) Lehrkörpers werden ab diesem Jahr eine Weiterbildung für
Lehrpersonen für berufskundlichen Unterricht an Höheren Fachschulen beginnen.
Für BU, die nach
dem «aktuellen System» ausgebildet werden und wurden, werden Übergangslösung
ausgearbeitet.
Zur höheren Berufsbildung in der Schweiz
Bildungsgänge HF vermitteln den Studierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zum methodischen und vernetzten Denken (Allgemeine Informationen zu Höheren Fachschulen (HF) (admin.ch) ).
Bildungsgänge HF bilden zusammen mit den eidgenössischen Prüfungen (Berufsprüfung und höhere Fachprüfungen) die höhere Berufsbildung der Schweiz. Berufsleuten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem gleichwertigen Abschluss auf Sekundarstufe II ermöglicht die höhere Berufsbildung eine Spezialisierung und ein Vertiefen des Fachwissens. Die höhere Berufsbildung bildet zusammen mit den Universitäten und Fachhochschulen die Tertiärstufe des
schweizerischen Bildungssystems
(Höhere Berufsbildung (admin.ch)).
Eingegangene Fragen zum Thema BUSA:
Im Bereich der Digitalisierung wurde
die Dachstrategie «
Digitale Transformation der Schweizer Armee» (DxDA) erarbeitet. Diese Strategie ist ein umfassender Plan mit dem
Ziel, die Verteidigungsfähigkeit der Armee durch den Einsatz moderner digitaler
Technologien zu stärken. Der Fokus liegt auf dem
Sensor-Nachrichten-Führungs-Wirkungsverbund, der nach internationalen Standards
digitalisiert werden soll. Diese Strategie beleuchtet aber auch die
Transformation, welche die Grundlagen für die Digitalisierung schaffen
Digitale Transformation der Armee in Kürze (admin.ch).
Gleichzeitig läuft der weitere Aufbau des
Kommando Cyber (
Kommando Cyber (admin.ch)).
Eingegangene Fragen zum Thema Digitalisierung – KI – Kdo Cy:
Im Bereich der FBM AAD 10 sowie MP Spez Det wurde im Kommando Operationen die Weisung über die Regellaufbahn und die persönliche berufliche Weiterentwicklung erstellt.
Bei der Militärpolizei findet unabhängig vom Projekt Berufsmilitär 4.0 das Projekt «Weiterentwicklung der Militärpolizei» (WEMP) statt. Im Projekt BM 4.0 erarbeitete eine Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Regellaufbahn für FBM MP sowie Massnahmen und Änderungsanträge für die Anpassung des Berufsbildes FBM MP.
Die Abschlüsse aller FBM Funktionen wurden im Rahmen des Teilprojektes «Höhere Berufsbildungsabschlüsse für Berufsmilitär und Milizkader» im Rahmen des Projektes Berufsmilitär 4.0 analysiert und Vorschläge für Verankerung der Abschlüsse in der Höheren Berufsbildung ausgearbeitet.
Eingegangene Fragen zum Thema FBM:
In diesem Abschnitt
werden Fragen zu verschiedenen HR Themen beantwortet. Auf einige der gestellten
Fragen finden sich Antworten im
HR Index
auf dem HR Portal
Verteidigung. Wenige sehr spezifische Fragen konnten nicht allgemein
beantwortet werden, weil dazu einige Informationen fehlte
n. Sollte Ihre Frage darunterfallen,
bitten wir Sie, sich bei
der HR Infoline
(
+41 58 465 44
44
)
zu melden. So
können wir gemeinsam noch offene Fragen klären
.
Auch haben uns
ei
nige Fragen zum Projekt Mobility 4.0 erreicht. Dieses Projekt ist noch nicht
abgeschlossen und es liegen daher zurzeit noch keine Entscheide vor. Sollten
Änderungen definiert werden, würde seitens Projekt Mobility 4.0 zeitnah
kommuniziert.
Eingegangene Fragen zum Thema HR im Bereich V:
Mit Beginn des 3. Quartals 2023 endete die Ära « Kommando Zentrum Führungsausbildung » , welches der Zentralschule angegliedert war u nd das seit den Anfängen in Riedbach die Führungsausbildung der Armee geprägt hat. Pe r 1. Juli 2023 wurde das Kdo ZFA zusammen mit dem Kdo MIKA in das Kommando Führungs- und Kommunikationsausbildung (KFK) überführt und der HKA unterstellt.
Eingegangene Fragen zum Thema KFK:
Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten, die die
Kooperation betreffen.
Im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 informierte der Bundesrat im September 2022 über seine Absicht,
die internationale Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen innerhalb des
neutralitätsrechtlichen Rahmens zu verstärken.
Am 31. Januar 2024 hat der Bundesrat den Bericht «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation», Bericht des
Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3000 SiK-S vom 12. Januar 2023 und
des Postulats 23.3131 Dittli vom 14. März 2023 veröffentlicht.
Im Bericht «Die Verteidigungsfähigkeit stärken» wird ausgeführt, dass die Armee die internationale
Zusammenarbeit verstärken will.
Eingegangene Fragen zum Thema Kooperation / Nato:
Das
Landkartenmodell veranschaulicht die Passagen vieler militärischer Laufbahnen.
Mit seinen unterschiedlichen Quartieren zeigt es Entwicklungsmöglichkeiten und
Optionen auf – von der obligatorischen Schulzeit über die
Entwicklungsmöglichkeiten in der Milizarmee, die Grund- und Weiterbildungen
innerhalb des Berufskorps der Berufsmilitärs bis zum Übertritt in einen zivilen
Beruf bei der Bundesverwaltung.
Finden Sie
Ihren Weg hier.
Damit die BM Landkarte als Orientierungs- und Weiterentwicklungstool noch effizienter genutzt werden kann, wird parallel zu ihrer Fertigstellung auch eine Stellenplattform für BM Stellen erarbeitet. So können sich BM in Zukunft mögliche Entwicklungswege auf der Landkarte überlegen und im Stellenportal nachschauen, welche Funktionen es für sie gibt.
Eingegangene Fragen zum Thema Landkarte:
Was hat diese «Landeskarte» gekostet?
Antwort: Die Landkarte
wurde von unseren Projektmitarbeitenden entwickelt und durch das DMA (inhouse)
erstellt. Es sind daher ausser unseren eigenen Personalkosten keine weiteren
Auslagen entstanden.
Wer bearbeitet, füllt die Landkarte aus? Macht dies der MA selber?
Antwort: Im Grunde kann
jeder mit der Landkarte arbeiten, der möchte. Der Mitarbeitende für sich
selber, wenn er sich Gedanken zu seinem Weg machen möchte, oder wenn er sich
auf ein Laufbahngespräch vorbereiten will. Natürlich können auch Vorgesetzte
die Landkarte nutzen, um mit ihren Mitarbeitenden einen Entwicklungsdialog zu
führen.
In den Beispielen werden meist Laufbahnen mit Wechsel in die zivile Verwaltung/Industrie gezeigt – ist der klassische Berufsmilitärweg überhaupt noch erwünscht oder eher hinderlich?
Antwort: Im Beispiel
anlässlich der Komm Anlässe wurde ein Weg aufgezeigt, der auch eine Station in
der Privatwirtschaft hatte, um zu zeigen, dass die Armee offen für diese
Wechsel ist.
Jede/r BM ist
frei, sich so auf der Landkarte zu bewegen, wie es für ihn oder sie möglich
ist.
Der «klassische
Berufsmilitärweg» ist selbstverständlich immer möglich und erwünscht.
BOs haben fast nur einen Weg: nach oben. Gibt es in Zukunft mehr Möglichkeiten für laterale Berufswechsel innerhalb der Armee?
Antwort: Ja. Die laterale
Entwicklung auch im Sinne einer Stabslaufbahn wird ebenfalls gefördert. Nicht
zuletzt dies soll die Landkarte aufzeigen.
Ist mit dem Landkartenmodell angedacht, dass man sich wieder auf Stellen bewerben kann/muss?
Antwort: Es ist nicht die
Absicht, dass man sich bewerben muss. Die Landkarte soll Ideen geben, wohin
sich eine Person bewegen könnte und der Link zum Stellenportal soll helfen,
eine realistische Einschätzung vornehmen zu können, ob eine bestimme Position
zu einem passt oder nicht, ob jemand die geforderten Kompetenzen schon
mitbringt oder wie sie sich diese noch aneignen könnte.
Die Variante
«Bewerbung auf alle Stellen/Funktionen» wurde im Projekt BM 4.0 geprüft.
Die
Rahmenbedingungen des Monopolberufes zusammen mit der Versetzbarkeit und der
geforderten vorgängigen Ausbildung/Entwicklung auf eine Funktion, machen ein
Bewerbungsmodell auf alle Funktionen schwierig. Jedoch sollen bestimmte
Funktionen weiter ausgeschrieben werden.
Gibt es auch eine Landkarte für die BU? Man spricht immer sehr viel von den BO.
Antwort: Es ist dieselbe
Karte für das gesamte militärische Personal (BO/BU/FBM/AmFD/HSO). Sie soll alle
Wege der Berufsmilitärs abbilden.
Eingegangene Fragen zum Thema Stellenportal:
Wie wird mit einem Stellenportal sichergestellt, dass die «unangenehmen» Funktionen weiterhin besetzt werden?
Antwort: Es gibt aus
meiner Sicht keine «unangenehmen» Funktionen. Es ist im Wesentlichen eine Frage
der persönlichen Einstellung. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Bereichs
ELS, den Mitarbeitern Entwicklungsvorschläge zu machen, dies natürlich unter
Berücksichtigung der erbrachten Leistungen.
Wann wird wieder eine Stellenplattform ins Leben gerufen? Das hat früher sehr gut funktioniert und ist offener als heute. Werden die offenen oder bald freien Stellen von BM auch abgebildet?
Antwort: Es ist das Ziel,
dass die Version 0 der Stellenplattform Anfang 2025 online gehen wird. Sie wird
dann laufend aktualisiert, insbesondere mit den Stellenbeschreibungen, und vor
allem später mit dem Kompetenzmodell ergänzt, das es den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ermöglicht, sich zu informieren. Sie soll es ihnen auch
ermöglichen, sich mit eventuellen Zusatzausbildungen auseinander zu setzen, die
sie absolvieren müssen, um sich auf eine bestimmte Stelle zu entwickeln.
Das Stellenportal für BM gab es schon einmal. Was soll jetzt besser sein?
Antwort: Die Erwartung der
Berufsmilitärs. Eine Stellenplattform wurde mehrfach in den Arbeitsgruppen
gewünscht, um eine Übersicht über die BM-Stellen zu haben.
Geht es beim Stellenportal um eine Übersicht der freien Stellen oder um eine Job-Beschreibung?
Antwort: Die
Stellenplattform wird die Stellenstrukturen der Organisationseinheiten
darstellen, das Stellenprofil präsentieren und dann das Kompetenzmodell
integrieren.
Aus Gründen der Führbarkeit seitens ELS wurde die Möglichkeit sich auf eine Stelle zu bewerben ca. 2014 abgeschafft. Wir mit der neuen Joblandkarte dies wieder eingeführt und ist dies führbar?
Antwort: Das Stellenportal
ist keine Bewerbungsplattform. Die Stellenplattform soll den Berufsmilitärs
ermöglichen, sich über Stellen selbständig zu informieren und ihre Präferenzen
in die ELS-Gespräche einzubringen. Gerade auch in der Diskussion betreffend
möglicher Weiterbildungen. Es ist jedoch zu beachten, dass die
Entscheidungskompetenz nicht beim Bereich ELS liegt, sondern bei der Linie.
Im Stellenportal fehlen die zivilen Stellen im Bund, wo man als BM hinkommt und nach einer Zeit wieder zurückkommen kann.
Antwort: Diese Stellen,
zum Beispiel bei der Swiss Innovation Forces (SIF) müssen noch ergänzt werden.
Die
Beschreibung des aktuellen Lohnsystems beim Bund findet sich unter:
Lohnsystem (admin.ch)
.
Eine
Zusammenstellung von gültigen Anordnungen für das Berufsbild findet sich unter
Berufsmilitär 4.0 (admin.ch)
(Rubrik «Rechtliche Grundlagen»).
Die
einzelnen Artikel zum Bundespersonalrecht und erläuternde Kommentare finden
sich unter:
Interaktive Publikation des Bundespersonalrechts
(admin.ch)
Eingegangene Fragen zum Thema Lohn:
Die höheren LK der BM haben doch mit Verantwortung (7/24 für Essen, Schlafen, Sich der Rekr), dem Risiko (Gef S), der Verfügbarkeit u der Versetzbarkeit zu tun und nicht mit der Arbeitszeit/Pension.
Antwort: Jede Funktion der Berufsmilitärs wird (wurde)
einzeln bewertet (vgl. Art. 52 BPV). Jede Funktion wird (wurde) auf der Basis der
Stellenbeschreibung nach einheitlichen und objektiven Kriterien bewertet und
einer Lohnklasse zugewiesen.
Massgebend für die Bewertung sind die
erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der
betrieblichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Gefährdungen. Darin
fliessen die in der Frage erwähnten Faktoren ein.
Das Eidgenössische Personalamt hat auf der Basis
real existierender Stellenprofile Referenzfunktionen beschrieben. Diese
Referenzfunktionen sind idealtypische Funktionsbilder, die die Zuweisung der
Stelle zu den Lohnklassen erleichtern. Als Referenzpunkte helfen sie zudem mit,
in der Bundesverwaltung für vergleichbare Stellen gleiche Lohnklassen
festzulegen.
Zur Bewertung der BM Funktionen/Stellen wird
gleichzeitig die Funktionsbewertungsverordnung beigezogen, die Funktionen/Stellen mit
vergleichbaren Voraussetzungen und Aufgaben (auch bezüglich Grund- und
Weiterausbildung) zusammenfassen.
Die Stellen/Funktionen/LK werden für BO/BU
zusätzlich einer Einsatzgruppe zugeordnet (vgl. Anhang 1 der
Funktionsbewertungsverordnung).
Personalbudget der DU CdA: Wie gross ist die Handlungsfreiheit, wenn der Stellenplan vom Parlament vorgegeben wird/wurde? Welche ist die unterste Stufe, die über ihre Lohnsumme (Anzahl Stellen) entscheiden kann?
Antwort: Die DU CdA verfügen über ein jährliches
Personalbudget und verantworten dieses Budget selbständig, auch wie die
Delegation der Entscheidkompetenz geregelt ist.
Wie kann das begründet werden, dass ein Chefadj die gleiche Lohnklasse hat wie ein Hptm frisch ab MILAK?
Antwort: In der geltenden Funktionsbewertungsverordnung hat der BO nach Absolvierung der MILAK in der Einsatzgruppe 1 die LK 22,
ein Chefadj in der Einsatzgruppe 5 die Lohnklasse 24; somit nicht die gleiche
Lohnklasse. Die Funktionen/Stellen der Berufsmilitärs werden, wie oben
dargestellt, einzeln bewertet und mit einer Lohnklasse versehen.
Es ist bei einer solchen
Aussage/Gegenüberstellung auch zu berücksichtigen, dass die LK einen
Höchstbetrag in Franken ausweisen (vgl. Art. 36 BPV), der jedoch nicht dem
Anfangslohn entspricht und erst nach einigen Jahren durch die Lohnentwicklung
aufgrund der Personalbeurteilung (vgl. Art. 39 BPV) erreicht wird.
Die Anfangslöhne werden
auf Grund der Anforderung der Funktion (Bewertung), der vorhandenen
Kompetenzen, des bisherigen Leistungsausweises sowie der funktionsrelevanten
Erfahrungen festgelegt. Die Festlegung des Anfangslohnes erfolgt bei den
Berufsmilitärs durch die Bewertungsstelle im GS-VBS. Das EFD gibt dabei
jährlich Richtwerte für die Lohnfestsetzung heraus (vgl. Art. 37 BPV).
Eine Lohnfrage: Was ist die Idee und der Sinn des Lohnunterschieds zwischen den verschiedenen Altersgruppen, zwischen «Anwärtern» und «Zeitmilitärs» oder sogar zwischen BO / BU?
Antwort: In dem das militärische
Personal in unterschiedlichen Funktion tätig sind, die unterschiedliche Aus-
und Weiterbildungen benötigen. Die einzelnen Stellen / Funktionen des
militärischen Personals werden, wie oben ausgeführt, individuell bewertet.
Der Grund der
unterschiedlichen Löhnen je Alter ist eine Folge des Lohnentwicklung auf Grund
der Personalbeurteilung.
Wäre es möglich für alle BM einen Grundlohn zu definieren und dann die Einsatzstellen zu bewerten und eine Einsatzzulage zu bestimmen (ähnlich im Einsatz)?
Antwort: Diesen Gedanken hat das Projekt BM 4.0 in der
Variante «Grundlohnmodell» mit Vor- und Nachteilen sowie Risiken ausgearbeitet.
Aktuell wird an einem
eigenen Grundlohnmodell für Berufsmilitärs nicht mehr weitergearbeitet, da das
Lohnmodell Bund generell analysiert wird (Vgl. Optimierung Lohnsystem Bund).
Statut und Möglichkeit der Frühpensionierung: Wird die Reform der zweiten Säule (Senkung der Beiträge, Senkung der Umwandlungssätze) berücksichtigt und in welcher Weise?
Antwort: Betreffend Beiträge
in die 2. Säule erhalten die Berechtigten gemäss VPABP zusätzliche Beiträge:
Angestellte Personen bis Lohnklasse 23 (Standardplan) 2% vom 22. bis zum 44.
Lebensjahr sowie 5% vom 45. bis zum 65. Lebensjahr. Angestellte Personen ab
Lohnklasse 24 bis Lohnklasse 29 (Kaderplan) 2% vom 22. bis zum 44. Lebensjahr
6% vom 45. bis zum 65. Lebensjahr (Art. 3 VPABP).
Betreffend
Überbrückungsrente:
Der Arbeitgeber Bund beteiligt sich nach Artikel 88f BPV
in folgendem Umfang an der
Überbrückungsrente (vgl. Anhang 1 BPV):
Die
ganze Überbrückungsrente entspricht höchstens der maximalen einfachen
AHV-Altersrente (vgl. dazu die FAQ VPABP, U1).
Die
Liste der Funktionen, bei welchen ein Anspruch auf Beteiligung des Arbeitgebers
an der Überbrückungsrente vorgesehen ist, findet sich unter: Berufliche Vorsorge (admin.ch).
Weitere
mögliche Reformen der zweiten Säule sind vom gesellschaftspolitischen Umfeld
und Gesetzgebungsprozess abhängig und können vom Projekt BM 4.0 nicht
beeinflusst werden.
Wie ist es zu rechtfertigen, dass BM jährlich teilweise ca. während 3 Wochen 24/7 unentgeltliche Pikettdienste leisten müssen? Mit bspw. der Auflage innert 3 Stunden den Arbeitsort zu erreichen? Die x Wochen Pikett zusätzlich zur normalen Tätigkeit sind eine enorme Belastung für die BM Teams.
Antwort: Die Arbeitszeit
nach dienstlichem Bedarf beinhaltet per Definition, dass sich die
Mitarbeitenden für allfällige Einsätze ausserhalb der Zeit der Erbringung der
Arbeitsleistung bereithalten (Pikettdienst). Als Konsequenz werden weder
zeitliche (Zeitzuschläge) noch monetäre (Zulagen) Vergütungen gemäss
Bundespersonalrecht ausgerichtet. Die über eine bestimmte Periode anfallenden
höheren zeitlichen Arbeitsbelastungen werden durch die zusätzlichen
Arbeitgeberleistungen gemäss heutiger Regelung (vgl. z. B. VPABP) ausgeglichen. Es liegt in der
Verantwortung der Vorgesetzten, teamverträgliche Lösungen zu definieren.
Eingegangene Fragen zum Thema «Benefits»:
zurück zur Themenübersicht
Die
Strategische Initiative
Nr. 3, Stärkung der öffentlichen
Wahrnehmung der Armee, hat zum Ziel der Schweizer Armee ein einheitliches,
starkes Gesicht zu geben.
Dabei ist zwischen zwei
unterschiedlichen Aspekten der Marke zu
unterschieden:
Die Corporate Identity (CI) beschreibt das Selbstbild der Armee. Dazu
gehört neu der Claim «
verteidigt »
genauso wie die vier Grundhaltungen
«
stolz »
, «
diszipliniert »
, «
kameradschaftlich »
und
«
kompetent »
. Diese Werte sind mit dem Erscheinungsbild verknüpft.
Das Corporate Design (CD) beinhaltet das gesamte, einheitliche
Erscheinungsbild unserer Organisation. Sichtbarstes Zeichen der Schweizer Armee
und ein markentechnisch hoher Wert sind die Uniform und die Farbe Feldgrün. Mit
dem CD Armee erhält die Schweizer Armee ein Nationalitätsabzeichen mit einem
neuen grafischen Erscheinungsbild (Design).
Das
Zusammenwirken von CI und CD wird folgend als
«
Markenauftritt Schweizer
Armee
»
bezeichnet, die Anwendung des CD als
«
Design
»
.
Eingegangene Fragen zum Thema des neuen Brands:
zurück zur Themenübersicht
Generelle Informationen zur beruflichen Vorsorge als Bundesangestellter bzw. Bundesangestellte finden Sie unter Berufliche Vorsorge (admin.ch).
Die FAQ zur revidierten Verordnung VPABP finden Sie unter: VPABP (admin.ch).
Eingegangene Fragen zum Thema Pensionierung:
zurück zur Themenübersicht Das Projekt BM 4.0 hat zum Ziel, den Beruf / die
Berufsfelder der Berufsmilitärs entlang den Bedürfnissen der Armee, der
Arbeitswelt 4.0, des gesellschaftlichen Wandels sowie der Digitalisierung
weiter zu entwickeln. Dadurch soll der Beruf als attraktiver Teil der
Berufslandschaft der Schweiz positioniert, genügend qualifizierten Nachwuchs
gewonnen und die Grund- und Weiterausbildung auf die Bedürfnisse der
Organisation und der Berufsmilitärs ausgerichtet werden.
Der Projektauftrag mit den Zielen sowie der Stand
des Projektes findet sich unter: Berufsmilitär 4.0 (admin.ch)
Eine Zusammenstellung von gültigen Anordnungen für
das Berufsbild findet sich unter: Berufsmilitär 4.0 (admin.ch) (Rubrik «Rechtliche Grundlagen»)
Die
einzelnen Artikel zum Bundespersonalrecht und erläuternde Kommentare finden
sich unter: Interaktive Publikation des Bundespersonalrechts (admin.ch)
Generelle Fragen:
Eingegangene Fragen zum Thema BM Bestand / Vakanzen / Abgänge:
Es fehlen BM. Kann man alle Interessenten als Kandidaten einstellen oder gibt es ein Kontingent? Wie sieht die Prognose des Personalbestands der BM in 10 respektive 20 Jahren aus und was sind gegebenfalls Massnahmen, um eine Unterbesetzung zu verhindern?
Antwort: Im Juni 2023 fehlten gegenüber der
Sollbestand Struktur 2023 (BO/BU Total: 1'744.8 FTE) 58.7 FTE BO sowie 69.5 FTE
BU (Total gerundet 7.5%). Die «fehlenden BO/BU» werden jedoch teilweise und im
Sinne einer Übergangslösung durch Zeitmilitär, zivile Mitarbeitende, FBM oder
AmFD kompensiert. Die Zahl der «Vakanzen» schwankt im Laufe des Jahres aufgrund
von Pensionierungen und Kündigungen, aber auch aufgrund der Integration von
BMs, die ihre Grundausbildung abgeschlossen haben, sowie von ehemaligen BMs,
die wieder einsteigen («Wiedereinsteiger»), und von «Quereinsteigern».
Es gibt
Kontingente für BO und BU Kand/Anw (Soll: 80 FTE BU Kand / 68 FTE BO Kand / 74
FTE BU Anw / 106 BO Anw). Diese sind jedoch Stand Juni 2023 nicht ausgeschöpft.
Daher können geeignete Interessenten und Interessentinnen angestellt werden.
Dies ist auch möglich, wenn das Kontingent eines Lehrverbandes bereits
ausgeschöpft sein sollte. Entscheidend ist der Gesamtbedarf der Armee, ein
Abgleich zwischen den Lehrverbänden erfolgt über ELS A.
Die Prognose des
Personalbestandes der BM heute ist, dass bei gleichbleibender Sollstruktur und
gleichbleibender durchschnittlicher Fluktuation, dem Erreichen der AEX 33 BO
und 38 BU pro Jahr sowie unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen
Pensionierungen, der Sollbestand ca. 2040 bei den BO knapp nicht erreicht und
bei den BU erreicht würde (zwischen den Jahren 2025 und 2030 werden wir
nochmals auf den Stand von heute oder sogar darunter fallen).
Betreffend BM 4.0 wird meistens von der Zukunft gesprochen, doch leider zeigt die aktuelle Lage viele Abgänge von BM, welche nicht die Institution verlassen, sondern die Führung. Die Personalpolitik ist fragwürdig.
Antwort: Bei jeder Kündigung eines BO oder BU wird durch Pers V ein
Austrittsgespräch geführt, bei dem die Gründe besprochen werden. Die
Konsequenzen aus diesen Gesprächen werden mit den Verantwortlichen besprochen,
gerade wenn es sich um Gründe der Führung handelt, und fliessen in die
Weiterbildungen der zukünftigen Führungskräfte ein.
Die Fluktuation durch Kündigungen von BM (ohne FBM) ist über die Jahre
stabil und liegt im Durchschnittswert bei rund 2.1%.
Etwa 44 BO E1/2, etwa 35 BO E2 Stellen vakant. Militärschule sistiert. Wie will die Armeeführung den Nachwuchs an BO sicherstellen, wenn gleichzeitig auch die Attraktivität des Berufs sinkt? Dito BU.
Antwort: Ich teile die
Aussage nicht, dass die Attraktivität des Berufs sinkt. Bereits heute ist der
Beruf attraktiv und mit den eingeleiteten Massnahmen aus dem Projekt BM 4.0 ist
es gerade das Ziel, dass der Beruf auch in Zukunft attraktiv bleibt oder noch
attraktiver wird.
Durch die eingeleiteten Massnahmen im
Bereich der Weiterentwicklung BUSA und MILAK (noch vertieftere Einbindung in
die Bildungslandschaft Schweiz), im Bereich der Teilzeitarbeit und der
maximalen Höchststunde pro Woche im Jahresdurchschnitt soll der Beruf zusammen
mit den bereits heute attraktiven Anstellungsbedingungen, die jeder
Bundesmitarbeiter / jede Bundesmitarbeiterin hat (Lohnniveau, Ferienregelung,
Pensionskassen-Regelungen) attraktiv bleiben und den geeigneten Nachwuchs
anziehen.
Personalgewinnung ist wichtig. Der Fokus wird hauptsächlich auf die Alimentierung von neuen BM gelegt. Aus meiner Sicht gibt es aber zu viel Abgänge. Was wird konkret getan, um diese zu reduzieren?
Sie sprechen über die Attraktivität des Berufs und den Vergleich mit der zivilen Wirtschaft. Wie sieht die Strategie aus, um die Zahl der Abgänge junger BM in die Privatwirtschaft zu verringern?
Antwort: Die Zahl der Austritte von Berufsmilitärs (BM)
in den letzten Jahren ist nicht so hoch, wie man annehmen könnte (20 im Jahr
2022 / 1,2 % aller BM). Dies zeigt die große Loyalität, die BM ihrem
Arbeitgeber gegenüber zeigen. Natürlich ist jede Kündigung an sich eine zu
viel, aber wenn man diese Quote mit den vergleichbaren Berufen vergleicht
(Ausbildung 12%, Verwaltung 9,1% vgl. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) , ist sie weitaus niedriger und zeigt die
Treue der Berufsmilitärs ihrem Arbeitgeber gegenüber. Zudem kehren jedes Jahr
einige von ihnen zum Korps der Berufsmilitärs zurück, nachdem sie sich in
privaten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zusätzliche Kompetenzen
angeeignet haben.
Trotzdem müssen wir auch im Bereich der
Bindung permanent verbessern. Wir müssen uns um die Weiterbildung der BM und
die Entwicklung von zusätzlichen Ausbildungsangeboten kümmern. Diese werden im
Rahmen der Umsetzung des Kompetenzmodells und der Einführung der Projektstelle der
Laufbahnberaterin weiterentwickelt.
Wenn man weiss, dass eine junge Person rund 7-mal in ihrem Leben die berufliche Ausrichtung ändern wird, wie wollen sie einen BM motivieren bis zum 65. Altersjahr zu bleiben?
Antwort: Unser Beruf bietet
die Möglichkeit, im Laufe der Karriere mehrmals die Funktion zu wechseln und
dabei beim selben Arbeitgeber versichert zu bleiben. Dieser Vorteil wird regelmässig
bei den ALLEGRA- und ELS-Gesprächen hervorgehoben.
Die Schulen leiden unter den vielen unbesetzten Plätzen, während die Plätze in Bern zu über 90% besetzt sind. Wäre es nicht besser, die Lücken an der Front zu schliessen?
Antwort: Vergleiche können
irreführend sein. Auch auf der Ebene der Stäbe gibt es eine große Anzahl von
Funktionen, die nicht besetzt sind und deren Aufgaben von anderen übernommen
werden müssen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der verschiedenen
Reorganisationen und aufgrund der zunehmenden Möglichkeiten, die die
Digitalisierung bietet, einige Stellen gestrichen, und zwar zugunsten der LVb
und der Schulen. Tatsache ist auch, dass es einfacher ist, einen guten
Kandidaten oder eine gute Kandidatin für eine E1- oder E2-Funktion zu finden
als für eine E3- oder E4-Funktion, die viel stärker von der beruflichen
Laufbahn und den erworbenen Kompetenzen abhängt.
Trotz Fachkräftemangels wird vom Arbeitgeber keine, kurz vor der Pension stehende Person darauf angesprochen, wie ihr Potential und ihre Erfahrung weiter genutzt werden kann. Warum ist das so?
Antwort: Es besteht gemäss Art. 35 BPV die Möglichkeit einer Beschäftigung über das
ordentliche Rücktrittsalter hinaus. Entsprechend soll diese Möglichkeit aus
meiner Sicht auch angesprochen werden.
Lebenslanges Lernen:
Wie wird die Armee und insbesondere das Projekt BM 4.0 in der Lage sein, den Bedarf an E1-E2 (BO und BU) im Feld zu decken und dabei die gleiche Ausbildungszeit (zwischen 2 und 4 Jahren) beizubehalten?
Antwort: Die Weiterentwicklung der
Grundausbildungslehrgänge an der MILAK und BUSA richtet sich nach den
Bedürfnissen auf den Ersteinsatz aus, welche laufend mit den Lehrverbänden
evaluiert werden. Gemäss aktuellem Stand der Planung werden sich die einzelnen
GAL zeitlich nicht verändern. Im Rahmen der Rekrutierung muss es gelingen, die
benötigte Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen. Die Attraktivität
des Berufes soll durch die vertieftere Integration der GAL in die
Bildungslandschaft Schweiz, die Regelungen zur Arbeitszeit und zur Reduktion
des Beschäftigungsgrades sowie die vom Projekt geforderte «Führungskultur»
hochgehalten werden.
Lebenslanges Lernen soll gefördert und wertgeschätzt werden. Welche Massnahmen werden diesbezüglich ergriffen?
Antwort: Mit der Einführung des Kompetenzprofils werden
die Merkmale der zu besetzenden Stellen besser definiert. Daraus folgt, dass
Weiterbildungsmassnahmen so geplant und unterstützt werden müssen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anforderungen bestmöglich erfüllen können.
Sie sprechen vom «lebenslangen Lernen». Wie soll die Vision lebenslanges Lernen in der Praxis umgesetzt werden, wenn es im Moment schon kaum möglich ist, Weiterausbildungen zu besuchen auf Grund der Personalbestände? Und wann sollen wir uns dann noch in unserem Handwerk trainieren (Bsp. Waffenhandhabung, Zwami etc.)?
Antwort: Die Vision «lebenslanges Lernen» soll
umgesetzt werden, indem die beruflich geforderte Weiterbildung durch die
Einsatz- und Laufbahnsteuerung eingeplant werden.
Die Kurse, die dazu dienen, «unser Handwerk zu
trainieren» (wie z B Brevet-Erhalt) sind Teil des lebenslangen Lernens.
Wie wird in Fachwissen und Weiterbildung von BM investiert? FH Studien (Ing z.B.), um für eine Funktion vorzubereiten.
Antwort: Da wir die Entwicklung und Weiterbildung der
Berufsmilitärs bestmöglich unterstützen wollen und bereits konkrete Massnahmen
existieren, soll sichergestellt werden, dass diese proaktiv für zukünftige
Einsätze geplant werden können.
Fachkräftemangel ist/wird branchenunabhängig hausintern gemacht. Es sollte zwingend mehr Ausbildung/Weiterbildungen ermöglicht und mitfinanziert werden.
Antwort: Aus diesem Grund wurde die
Grundausbildungsphase neu konzipiert, die Grundausbildungslehrgänge an der BUSA
und MILAK werden weiterentwickelt und ein Konsekutivmaster sowie Exekutive
Master durch die MILAK aufgebaut. Gleichzeitig werden die Inhalte der
Weiterausbildungslehrgänge an der BUSA und MILAK überprüft.
Zusätzlich sollen individuelle Weiterbildungen wie heute gemäss den geltenden Bestimmungen mit dem Vorgesetzten besprochen und beantragt werden. Die finanzielle und/oder zeitliche Unterstützung durch den Arbeitgeber werden dabei mittels einer Ausbildungsvereinbarung individuell bestimmt und vereinbart. Die finanziellen Mittel sind Teil des jährlichen Ausbildungskredits innerhalb der DU CdA.
Gemäss BM 4.0 möchten wir als mil Experten sowie anerkannt auftreten (die Richtigen fördern)! Weswegen wird aktuell bei einer Weiterausbildung, welche zur Weiterentwicklung empfohlen wird, nicht 100% bezahlt?
Antwort: Bei den individuellen Weiterausbildungen wird
unterschieden, ob sie zwingend notwendig sind oder empfohlen werden. Je nachdem
beteiligt sich der Arbeitgeber unterschiedlich in der finanziellen und/oder
zeitlichen Unterstützung. Dies wird zwischen dem Vorgesetzten und dem
Mitarbeitenden besprochen und vereinbart. Ich will jedoch, dass die
individuellen Weiterbildungen – auch im Sinne des Lebenslangen Lernens –
gefördert und unterstützt werden.
Es existiert eine Weisung, dass BO E1 und E2 keine Ustü bei Weiterausbildungen an zivilen Hochschulen vom Arbeitgeber erhalten. Wie sieht das in Zukunft aus, da die Ausbildungsgutschrift für BM verfällt?
Antwort: In der Verordnung über die
Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee (VAK)
wurde in Art. 1 VAK festgelegt, dass der Anspruch
der Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee gilt. Berufsmilitärs
behalten während ihrer Kaderschule oder dem praktischen Dienst (Ausbildung zum
höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper)
ihren Einzelarbeitsvertrag, und es wird der volle Lohn ausbezahlt. Seitens
Personelles der Armee gilt folgende Handhabung: Eine Ausbildungsgutschrift
erhalten nur Berufsmilitärs und Zeitmilitärs während ihrer Anstellung mit einem
befristeten Einzelarbeitsvertrag.
BM 4.0 richtet sich auf die neuen BM aus. Der Return on Investment wird deutlich erhöht (BUSA = HF / MILAK = min Bachelor). Ist es möglich, dass ehemalige Absolventen/innen der Kurse ihre Leistungen anerkennen lassen können? Was sind die Konsequenzen für die aktuellen BM?
Antwort: Es werden entsprechende Übergangsregelung für
BO/BU, die im aktuellen System sind (z B für die Teilnahme an den WAL 1-3 an
der MILAK/BUSA), festgelegt.
In der Weiterentwicklung der BUSA wird zudem
geprüft, unter welchen Bedingungen ein Abschluss eventuell nachgeholt werden
kann.
Disclaimer
Die Antworten sind allgemeine Informationen und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Verbindlich sind die rechtlichen Erlasse, welche in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht sind.
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